Ein Promotionsstipendium für ein Dissertationsvorhaben im Bereich der Kunstgeschichte Italiens und des Mittelmeerraumes vergeben das Kunsthistorische Institut Florenz und die Landesgraduiertenförderung gemeinsam ab dem 1. Februar 2018. Bewerbungsschluss: 30. November 2017.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg stellt ein Stipendium zur Förderung von Promotionsvorhaben im Fach Kunstgeschichte aus Mitteln der Landesgraduiertenförderung zur Verfügung, das vom Kunsthistorischen Institut in Florenz - Max-Planck-Institut (KHI) in Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg vergeben wird. Förderungsfähig sind Promotionsvorhaben mit Forschungsschwerpunkten zur Kunstgeschichte Italiens und des Mittelmeerraums von der Spätantike bis zur Moderne.
Stipendienbeginn: 01. Februar 2018
Stipendienlaufzeit: Bis zu drei Jahre
Stipendienhöhe: 1.500,- Euro/Monat sowie Reise- u. Sachmittelzuschuss in Höhe von 110,- Euro/Monat
Bewerbung: www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/stipendien/khi.html
Voraussetzungen zur Bewerbung:
Bei der Bewerbung einzureichen sind:
A) von der Bewerberin / vom Bewerber
B) von den Gutachterinnen / Gutachtern (zwei Hochschullehrer/innen)
Nähere Informationen erhalten Sie bei den PROGRAMMBEAUFTRAGTEN:
Florenz
Prof. Dr. Gerhard Wolf
Kunsthistorisches Institut in Florenz
Max-Planck-Institut
E-Mail: dirwolf@khi.fi.it
Tel.: +39 055 24911-49
Freiburg
Prof. Dr. Hans W. Hubert
Kunstgeschichtliches Institut
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.
E-Mail: hans.hubert@kunstgeschichte.uni-freiburg.de
Tel.: +49 761/203-3081 (Sekretariat: 203-3087 und -3117)
Heidelberg
Prof. Dr. Matthias Untermann
Institut für Europäische Kunstgeschichte
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
E-Mail: m.untermann@zegk.uni-heidelberg.de
Tel.: +49 6221/54-2354
Tübingen
Prof. Dr. Barbara Lange
Kunsthistorisches Institut
Eberhard Karls Universität Tübingen
E-Mail: b.lange@uni-tuebingen.de
Tel.: +49 7071 - 29 78 551
Hinweise:
• Nach dem 30.11.2017 eingegangene sowie unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
• Die Bewilligung erfolgt für jeweils 1 Jahr mit der Option auf 2 Verlängerungen bei positiver Zwischenbegutachtung.
• Nebentätigkeiten während des Stipendienbezugs müssen genehmigt werden und einen Bezug zu dem Fach haben, in dem die Promotion angefertigt wird.
• Rechtsgrundlagen: Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) und Satzung zur Durchführung des LGFG an der Universität Heidelberg (online unter: www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/stipendien/khi.html#recht).