Förderpreis der Arthur Boskamp-Stiftung 2010 – Sparte: Raumkonzepte
Vergaberichtlinien zum Förderpreis der Arthur Boskamp-Stiftung 2010
Die Arthur Boskamp-Stiftung vergibt jährlich zwei Förderpreise, die mit je 2000,- Euro dotiert sind. Die Förderpreise werden für die Entwicklung von neuen künstlerischen Arbeiten verliehen, die jeweils Ende des Förderpreisjahres in den Ausstellungsräumen der Stiftung gezeigt werden. Zur Ausstellung erstellt die Arthur Boskamp-Stiftung eine Publikation. Die künstlerische Unabhängigkeit der PreisträgerInnen wird garantiert. Die künstlerischen Arbeiten bleiben Eigentum der PreisträgerInnen.
Außerdem erhalten die FörderpreisträgerInnen die Möglichkeit, eine Wohnung sowie ein Atelier im Gebäude der Stiftung in Hohenlockstedt für die Dauer von drei Monaten zu nutzen. Über die Inanspruchnahme von Wohnung und Atelier würde sich das Team der Stiftung freuen, sie ist aber nicht Bedingung.
BewerberInnen für den Förderpreis der Arthur Boskamp-Stiftung müssen die nachstehend aufgeführten Kriterien erfüllen:
- BewerberInnen müssen in Norddeutschland (Schleswig Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen) geboren sein oder ihren Hochschulabschluss in dieser Region erworben haben.
- Der Studienabschluss der BewerberInnen darf nicht länger als 8 Jahre zurückliegen
- BewerberInnen ohne Hochschulabschluss sollten ihre Bewerbung vorab mit der künstlerischen Leitung der Arthur Boskamp-Stiftung besprechen.
BewerberInnen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren, können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbung hat schriftlich mit einem formlosen Anschreiben zu erfolgen, dem folgendes beigefügt werden soll:
1. CD-Rom und eine DIN A4-Mappe mit Fotos und Ausdrucken von PDF-Dateien von fünf realisierten Arbeiten und ihren unterschiedlichen Installationsansichten.
Ein Proposal für eine neue Arbeit, die Bezug auf einen Ausstellungsraum von M.1 nimmt, ist erwünscht, aber nicht Voraussetzung.
2. Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild, vollständiger Anschrift und E- Mailadresse sowie Angabe
a) des Geburtsortes,
b) des Ortes, an dem der Hochschulabschluss erworben wurde,
c) der bisherigen und aktuellen Ausstellungen,
d) der bisherigen Förderungen.
3. Publikationen (falls vorhanden) und Ausstellungs-Rezensionen.
Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Fachjury. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Die Fachjury ist in ihren Entscheidungen frei und nicht verpflichtet, sie zu begründen. Nach der Entscheidung der Fachjury erhalten die BewerberInnen spätestens 2 Monate nach Bewerbungsschluss per E-Mail entweder eine Zusage oder ein Ablehnungsschreiben über den Erhalt des Förderpreises.
Die PreisträgerInnen haben dafür Sorge zu tragen, dass in allen Publikationen zu dem geförderten Vorhaben auf die Förderung durch die Arthur Boskamp-Stiftung hingewiesen wird.
Die Ausschreibung erfolgt im Internet unter www.arthurboskamp-stiftung.de.
Bewerbungsschluss ist der 30. November des jeweiligen Jahres (Es gilt der Poststempel).
Weitere Informationen
Rückfragen zur Bewerbung können an Katja Schroeder, künstlerische Leiterin der Arthur Boskamp-Stiftung 2010, gerichtet werden:
schroeder@arthurboskamp-stiftung.de
Die Bewerbung ist an die folgende Anschrift zu richten:
Arthur Boskamp-Stiftung M.1
Künstlerische Leitung
Breite Str.18
25551 Hohenlockstedt
Weitere Informationen zur Bewerbung hier